An wen der unabhängige Vertrieb bevorzugt Policen in dieser Sparte vermittelt, zeigt eine aktuelle Studie. Während der Spitzenreiter den Abstand auf den ärgsten Verfolger immer weiter vergrößert, liefern sich zwei weitere Akteure ein Rennen um den Silberrang. (Bild: Wichert)
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Das Wirtschaftsmagazin hat zusammen mit Franke und Bornberg das Angebot an „hervorragenden“, „sehr guten“ und „guten“ Tarifen für einen Studenten und einen Azubi geprüft. Die Nettobeiträge im ersten Jahr wie auch die Maximalbeiträge unterscheiden sich je nach Anbieter teils eklatant. (Bild: Pixabay CC0)
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Die Marktforscher von Servicevalue haben für das SZ Institut ermittelt, welche Unternehmen mit ihren Produkten und Dienstleistungen den Erwartungen und zugleich den Preisvorstellungen der Verbraucher am meisten entsprechen. Wer bei den Versicherern die Nase vorn hat. (Bild: Pixabay CC0)
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Die Analysten haben 262 Angebote von mehr als 40 Produktgebern einem Bedingungsrating unterzogen. Insgesamt bescheinigen sie der Tariflandschaft ein „sehr hohes“ Niveau – fast vier von fünf Angeboten wurden in die beiden höchsten Notenklassen eingestuft. (Bild: Wichert)
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Die Allianz hat untersucht, wie sich 2023 das Geldvermögen in fast 60 Ländern entwickelt hat. Anders als im Vorjahr zeigt die Kurve wieder nach oben. Wo Deutschland in der globalen Pro-Kopf-Vermögensrangliste steht. (Bild: Pixabay CC0)
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Für Vertriebler, die ihr Geschäftsmodell prüfen und neu aufstellen wollen, bietet ein neues E-Book kompakte Informationen. Die darin vorgestellten Modelle und Werkzeuge helfen dabei, Kunden besser kennenzulernen, einzuschätzen und gezielte Angebote zu entwickeln. (Bild: privat)
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Das aktuelle Anlagebarometer von Union Investment zeigt: Nicht einmal jeder zweite Befragte meint, gut für sein Alter vorgesorgt zu haben. Die Hoffnungen liegen zunehmend auf der privaten Altersvorsorge. (Bild: Union Investment)
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Bei Verhandlungen über eine Zielvereinbarung für Bonuszahlungen hatte ein Unternehmen einseitig Ziele festgelegt. Später kündigte der betroffene Arbeitnehmer und ging leer aus. Daraufhin forderte er Schadenersatz im Umfang von 97.000 Euro. Das Bundesarbeitsgericht musste entscheiden. (Bild: Pixabay CC0)
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