Das Milliardengeschäft mit der Riester-Rente

18.11.2024 – Fast 2,7 Milliarden Euro hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen für das Beitragsjahr 2021 an die Riester-Anbieter überwiesen. Seit 2002 summiert sich die Förderung nach Daten des Bundesfinanzministeriums auf rund 40,7 Milliarden Euro. Ein Vertrag wurde im Schnitt mit etwa 1.095 Euro bespart. Die Spanne reicht je nach Variante von knapp 970 Euro bis zu fast 1.500 Euro. Die Assekuranz liegt leicht unter dem Schnitt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat jetzt aktuelle Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt (Stand: Zahltag 15. Mai 2024). Für das Beitragsjahr 2021 hat die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) demnach 2.690,7 Millionen Euro an Riester-Zulagen ausbezahlt.

Der Betrag liegt um knapp 75 Millionen Euro unter dem des Vorjahres. Die Rekordsumme wurde zwei Jahre davor mit über 2,8 Milliarden Euro erreicht. Nach zuvor fünf Anstiegen waren die Auszahlungen nun zum dritten Mal in Folge niedriger als ein Jahr zuvor.

Entwicklung (Bild: Wichert)

Zwischen 2002 und 2021 summierten sich die ausgezahlten Zuschüsse den BMF-Daten zufolge auf fast 40,7 Milliarden Euro. Seit dem Beitragsjahr 2010 lag das Volumen kontinuierlich über 2,5 Milliarden Euro, nachdem es 2006 erstmals die Milliardenmarke überschritten hatte.

Methodische Hinweise

Aktuellere Zahlen liegen zwar vor, sind aber unter anderem wegen des zweijährigen Zeitraums, in dem eine Zulagenförderung beantragt werden kann, mit großen statistischen Unsicherheiten behaftet. So rechnet das Ministerium bei den Daten zu den Zulagen für die Beitragsjahre 2022 und 2023 mit noch „maßgeblichen“ Veränderungen des bis jetzt vorliegenden Datenmaterials.

„Schwerpunkt der Statistik zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2024 ist das Beitragsjahr 2021. Die Ergebnisse zu den Zulagen sind hierfür nahezu vollständig (Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2023) und die Standardüberprüfungsverfahren für dieses Berichtsjahr abgeschlossen“, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

„Jedoch sind die Ergebnisse zur über den Zulageanspruch hinausgehenden Steuerentlastung durch Sonderausgabenabzug wegen des Zeitraumes der Festsetzungsverjährung von 4 Jahren teilweise noch vorläufig“, erläutert das BMF weiter.

Das Ministerium teilte mit, dass in der jetzt vorgelegten „Statistik auch aktualisierte Ergebnisse für das Beitragsjahr 2020 ausgewiesen [werden], die von den Ergebnissen zum früheren Auswertungsstichtag 15. Mai 2023 für das Beitragsjahr 2020 abweichen können“. Als Hintergrund werden zwischen den beiden Stichtagen durchgeführte Überprüfungsverfahren bezüglich der Zulageberechtigung (insbesondere der Kinderzulage) genannt.

2020 wurden fast 2,7 Milliarden Euro vom Staat ausgezahlt

Von den knapp 2,7 Milliarden Euro an Zulagen entfiel mit jeweils rund 1,34 Milliarden Euro jeweils knapp die Hälfte auf Grundzulagen und Kinderzulagen.

Die verbleibenden 0,5 Prozent der ausgezahlten Subventionen waren dem „Berufseinsteiger-Bonus“ (23.6.2008) zuzurechnen. Vor vier und fünf Jahren war der Anteil der Kinderzulagen noch größer (25.11.2020).

Zulagenvolumen nach Anbietertyp

Der Löwenanteil des Staatsgeldes ging im Beitragsjahr 2021 auf das Konto von Versicherungsgesellschaften. Bei diesen landeten mit 1,60 Milliarden Euro rund 30 Millionen Euro weniger als vor Jahresfrist. Der Anteil stieg minimal von 59,1 auf 59,6 Prozent.

Ein leicht rückläufiges knappes Sechstel floss in die Kassen der Kapitalanlagegesellschaften. Erneut ein gutes Siebtel entfiel auf Bausparkassen, die den Rückstand (0,6 Prozentpunkte) nicht weiter verkürzen konnten. Auf einen Anteil von weiterhin circa einem Dreizehntel kommen die übrigen Kreditinstitute.

Das Subventionsvolumen ist im Vergleich zu 2020 in absoluten Beträgen nur bei den Pensionsfonds nicht gesunken (unverändert 0,9 Millionen Euro). Bei allen anderen aufgelisteten Anbietertypen ging es leicht nach unten.

Rund 11,7 Milliarden Euro Einnahmen im Beitragsjahr 2021

Das gesamte Beitragsvolumen (Summe aus Eigenbeiträgen/Tilgungen und Zulagen) gibt das Ministerium für das Beitragsjahr 2021 mit 11.697,4 Millionen Euro an. Dies entspricht einer Verminderung um 1,2 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor.

56,2 (Vorjahre: 55,3; 55,3) Prozent davon – neun Jahre zuvor waren es noch fast zwei Drittel – gingen auf das Konto der Assekuranz. Etwas über beziehungsweise unter einem Sechstel landete bei den Bausparkassen beziehungsweise den Kapitalanlagegesellschaften.

Der Anteil der übrigen Kreditinstitute liegt bei etwa einem Vierzehntel. Dahinter folgen Pensionskassen mit knapp über und die Zusatzversorgungskassen mit knapp unter zwei Prozent.

Bei Versicherern leicht unterdurchschnittlicher Gesamtbeitrag

Ein tiefergehender Blick in die Statistik zeigt große Unterschiede hinsichtlich der durchschnittlichen Gesamtbeiträge je Vertrag bei den verschiedenen Anbietertypen. Über alle Varianten hinweg liegt dieser Wert für das Beitragsjahr 2021 bei fast 1.095 (Vorjahr: 1.080) Euro. Das bedeutet einen Zuwachs um 1,3 Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor.

Der durchschnittliche Sparaufwand pro Vertrag bei den Versicherern ist mit knapp 1.023 Euro leicht unterdurchschnittlich ausgeprägt und der zweitniedrigste unter den aufgelisteten Anbietertypen. Noch niedriger ist der Betrag mit etwa 969 Euro bei den übrigen Kreditinstituten.

Um rund ein Achtel über dem Schnitt liegen die Beiträge pro Kontrakt bei den Pensionsfonds. Die Zusatzversorgungskassen liegen um ein gutes Fünftel darüber. Um jeweils mehr als ein Drittel höher als im Schnitt sind die Beiträge pro Vertrag bei den Pensionskassen (1.470 Euro) und den Bausparkassen (fast 1.500 Euro).

Durchschnitt pro Vertrag nach Anlegertyp (Bild: Wichert)

Ein ähnliches Bild hatte sich bereits im Beitragsjahr 2010 gezeigt. Als Ursache hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund seinerzeit vermutet, dass Zulagenempfänger bei Pensionskassen deutlich höhere Einkommen aufweisen als bei einem Banksparplan oder einer Rentenversicherung (17.2.2014).

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