Darf ein Versicherer bei Arglistanfechtung nachträglich eine höhere Prämie verlangen?

17.2.2026 (€) – Ein Kfz-Versicherer scheiterte vor dem Bundesgerichtshof damit, nach Anfechtung eines Vertrags rückwirkend die höhere Prämie einzufordern, die bei korrekten Angaben im Antrag angefallen wäre. Zwar hat die zugrunde liegende Regelung im Versicherungsvertragsgesetz Sanktionscharakter, sie ist aber eng auszulegen, so betonte das Gericht.

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Bundesgerichtshof · Haftpflichtversicherung · Versicherungsvertragsgesetz · Zinsen
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