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Darf ein Rechtsschutzversicherer den Anwalt bei aussichtslosen Klagen in Regress nehmen?

25.3.2026 (€) – Ein Rechtsschutzversicherer kann einen Anwalt auch dann in Regress nehmen, wenn eine Teilforderung der unterstützten Klage von vornherein aussichtslos war und der Jurist seine Mandanten nicht über die fehlenden Erfolgsaussichten aufklärte. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs – der den Fall wegen eines Verfahrensfehlers jedoch an die Vorinstanz zurückverwies.

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AVB · Bundesgerichtshof · Darlehen · Immobilie · Schadenersatz · Strategie · Versicherungsvertragsgesetz
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