BGH: Grundsätze zum Werkstattrisiko gelten auch bei Kfz-Sachverständigen

Bild: Pixabay CC0

18.4.2024 (€) - Ein von einem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall beauftragter Sachverständiger hatte zu hohe Kosten in Rechnung gestellt. Es ging um 20 Euro, die der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners nicht zahlen wollte. Die Sache landete vor dem Bundesgerichtshof

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