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Bei Unfallflucht: keine Entschädigung

13.3.2001 (€) – Wer sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens entfernt, ohne die Polizei einzuschalten oder sich mit den anderen Beteiligten zu einigen, riskiert nicht nur strafrechtliche Verfolgung. Kommt die Sache ans Licht, ist der Versicherungsschutz verwirkt.

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