Bei Mobbing keine Opferentschädigung

24.4.2001 (€) – Wer sich in Beruf oder Ehrenamt als Mobbing-Opfer fühlt, hat es schwer, der gesetzlichen Unfallversicherung oder einem anderen staatlichen Leistungsträger dafür Geld aus dem Kreuz zu leiern.

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Bundessozialgericht · Dienstunfall · Kfz-Versicherung · Marktforschung · Rente · Verkauf
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