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Arbeitgeber muss Renten-Differenz erstatten

14.12.2000 (€) – Wenn Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst unter verschiedenen Zusatzversorgungssystemen wählen können, dürfen sie sich auf Vergleichsrechnungen des Arbeitgebers verlassen.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesarbeitsgericht · Senioren · Tarifvertrag
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