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Antibabypille nur für Teenager?

12.2.2013 (€) – Ein gesetzlicher Krankenversicherer hatte sich geweigert, für ältere Behinderte die Kosten für Verhütungsmittel zu übernehmen. Dagegen klagte die verantwortliche Behindertenhilfe vor Gericht.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Ausbildung · Beschwerde · Bundessozialgericht · Gesetzliche Krankenversicherung
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