11.1.2021 – Der Bedarf nach Elektronik-Versicherungen wird in fast allen Branchen steigen. Denn nur so kann das Schadenrisiko kalkulierbar gemacht werden. Im Gegensatz zu Inhalts- und Hausratversicherung bietet die Elektronikversicherung eine Allgefahren-Deckung inklusive Schäden durch Unachtsamkeit. Bei bestehenden Verträgen sollte geprüft werden, ob mobile Endgeräte wie Laptops, die jetzt bei den Mitarbeitern zu Hause im Einsatz sind, mitversichert sind. Möglich sind sowohl Pauschal- als auch Einzeldeckungen.
„Die Technik wird immer komplexer. Gleichzeitig werden Unternehmen von ihr abhängiger. Im Schadenfall drohen weitere Kosten zum Beispiel für provisorische Zwischenlösungen. Bei finanzierten oder geleasten Anlagen wird oft ein umfassender Versicherungsschutz gefordert.“
Für Florian Heimer, Direktions-Bevollmächtigter bei der Alte Leipziger Versicherung AG, bedeutet dieser Status quo: Der Bedarf nach Elektronik-Versicherungen wird in fast allen Branchen steigen. Denn nur so kann das Schadenrisiko kalkulierbar gemacht werden, so dass das Betriebsergebnis nicht unplanmäßig belastet wird.
Während die Inhaltsversicherung bei benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl greift, bietet die Elektronikversicherung eine Allgefahren-Deckung. Ausgeschlossen sind in der Regel nur Kernenergie, (Bürger-) Kriege, Vorsatz, Verschleiß und Schäden, für die ein Dritter haftet.
Zur Abgrenzung gibt Experte Heimer ein einleuchtendes Beispiel: „Sie arbeiten am Schreibtisch und verschütten versehentlich Mineralwasser über der Tastatur. Da es sich nicht um Leitungswasser handelt, deckt die Inhaltsversicherung den Schaden nicht, die Elektronikversicherung dagegen schon.“ Auch unechte Feuerschäden wie Schmoren oder Sengen sind in der Regel eingeschlossen.
Noch wichtiger: Schäden infolge von Bedienungsfehlern übernimmt die Elektronikversicherung gleichfalls. „Der Mensch ist die Schadenursache Nummer eins“, weiß Heimer aus Erfahrung, was auch Studien belegen. Eine kleine Ungeschicklichkeit oder Unachtsamkeit kann in unserer vernetzten Welt enorme Folgen haben. Allein die Wiederbeschaffung verlorener Daten dürfte zeitaufwendig und teuer werden.
Wie die Inhaltsversicherung ersetzt die Hausratversicherung den Fernseher, die Spielekonsole, das Küchenallzweckgerät oder das Laufband bei bestimmten Gefahren, zum Beispiel wenn sie verbrennen oder gestohlen werden. Sollen Schäden durch eigenes Verschulden oder fehlerhafte Bedienung gedeckt werden, ist eine Elektronikversicherung oder eine entsprechende Ergänzung erforderlich.
Spätestens im jetzigen zweiten Lockdown sollte zudem der bestehende Versicherungsumfang in der Elektronikversicherung überprüft werden. Sind mobile Endgeräte wie Laptops, die jetzt bei den Mitarbeitern zu Hause im Einsatz sind, mitversichert? Oft sind solche nicht fest installierten Arbeitsmittel nicht erfasst.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) ist die Versicherungssumme der jeweils gültige Listenpreis des Grundgeräts im Neuzustand inklusive Daten, die der Grundfunktion dienen, sowie der Zusatzgeräte, Reserveteile und Bezugskosten. Abweichend davon vereinbaren manche Versicherer den Kaufpreis im Neuzustand.
Möglich sind sowohl Pauschal- als auch Einzeldeckungen. Bei Pauschalverträgen müssen die einzelnen Geräte nicht aufgeführt werden, sondern werden zu Anlagegruppen, wie Kommunikations- oder Medizintechnik, zusammengefasst. Bei korrekter Angabe der Versicherungssumme gewähren einige Versicherer Unterversicherungsschutz.
Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollte unbedingt beachtet werden, dass bei Datenverlust die Wiederbeschaffung teuer werden kann. Insbesondere Freiberufler oder Kleinunternehmer unterschätzen die dafür anzusetzenden Kosten oft.
Grundsätzlich sind alle elektronischen Geräte versicherbar. Bislang war die Schadenhäufigkeit mit 71,3 Promille im Jahr 2018 im Durchschnitt aller 70 deutschen Versicherungsanbieter sehr niedrig. Damit dies so bleibt, gibt es Annahmerichtlinien. Darüber hinaus hat jeder Versicherer eine Liste mit unerwünschten Risiken. Bei der Alten Leipziger zählen Elektronik im Privatbesitz und Tierarztpraxen dazu. Warum? Florian Heimer erklärt es.
„Tatsächlich haben wir im Einzelfall auch Elektronik-Versicherungen für Tierärzte in unserem Bestand. Im Allgemeinen besteht die Problematik hier in der Verwendung älterer Geräte, nicht selten aus der Humanmedizin, für die sich eine Versicherung nicht mehr lohnt. Auch die Tiere selbst bringen ihre eigene ‚Dynamik‘ ein, das Pferd tritt nach dem Röntgengerät aus, der Hund beißt in den Ultraschallsensor.
Für Privatkunden gibt es spezielle Versicherungsprodukte, zum Teil auch solche, die an den Erwerb eines Produktes gekoppelt sind, zum Beispiel beim Kauf eines Smartphones mit ergänzendem Versicherungsschutz und verlängerter Garantie. Auch der Gerätemix ist hier ein anderer, so dass die Produkte für gewerbliche Kunden nicht passen.“
Die neue BVK-Studie deckt die Erfolgsfaktoren des Versicherungsvertriebs auf und zeigt Ihnen, wie auch Sie Ihren Betrieb effizienter gestalten und sich für die Zukunft wappnen können.
Mehr Informationen erhalten Sie unter diesem Link...
Das VersicherungsJournal ist eines der meistgelesenen Medien in der Branche, siehe Mediadaten.
So finden Sie zielsicher Ihre neuen Mitarbeiter, Arbeitgeber oder Geschäftspartner. Nutzen Sie die schnelle und direkte Zielgruppenansprache zu günstigen Konditionen. Gesuche werden kostenlos veröffentlicht.
Erteilen Sie hier Ihren Anzeigenauftrag für Angebote und Verschiedenes oder Gesuche, oder lassen sich persönlich beraten!
Beachten Sie auch die Seite Aktuelles für Stellenanbieter.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.
„Der doofe Kunde hat wieder mal nicht unterschrieben!“
Und welche Ausrede nutzen Sie? Wie man Kunden auf Augenhöhe begegnet, erfahren Sie unter diesem Link.