22.11.2018 (€) – Die Versicherungskammer Bayern (VKB) folgt im Streit um die Namensgebung mit der Versicherungsgruppe die Bayerische dem Vorschlag des Oberlandesgerichts München, so das Unternehmen in einer Mitteilung am Donnerstag. Das Gericht hatte den beiden Gesellschaften in der Sitzung am 15. November empfohlen, ihre jeweiligen Klagen zurückzunehmen. Die Versicherungsgruppe die Bayerische erklärte ihre Bereitschaft dazu bereits in der vergangenen Woche (VersicherungsJournal 16.11.2018).
Seit sechs Jahren tritt die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. mit zwei Tochtergesellschaften unter der Marke „die Bayerische“ auf (VersicherungsJournal 24.10.2012). Darin sieht die wesentlich größere VKB einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb (VersicherungsJournal Medienspiegel 12.6.2017).
„Wir hatten gute Gründe, im Hinblick auf den Namensstreit, den gerichtlichen Weg zu wählen“, so Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands der VKB. Das Unternehmen betont, dass es völlig normal sei, „bei einer Verwechslungsgefahr eine neutrale dritte Instanz über das weitere Vorgehen entscheiden zu lassen“. In ihrer Mitteilung unterstreicht die VKB noch einmal, dass sie der Nutzung des Namens „die Bayerische“ nie zugestimmt, sondern von Beginn an Bedenken geäußert habe. Walthes: „Wir akzeptieren den Vorschlag des Gerichts, da er auch für beide Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Markenauftritts schafft.“




