Verticus lässt Verti den Namen verbieten
Die Verticus Finanzmanagement AG verlangt von der Verti Versicherung AG, die Firma und die Kurzform Verti nicht mehr zu verwenden. Einer entsprechenden Klage von Verticus gab das Landgericht Köln mit Urteil vom 29. Januar 2019 (33 O 62/18) statt. Die Richter bestätigten eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 MarkenG.
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