Verbraucherzentrale mahnt Generali ab

Bild: Generali
22.8.2019 (€)

Die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. mahnte jetzt die Generali Lebensversicherung AG wegen Irreführung eines Kunden ab. Das teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch mit. Auslöser war ein Verbraucher, der seinen Renten-Versicherungsvertrag wegen einer fehlerhaften Widerspruchs-belehrung rückabwickeln wollte. Er berief sich dabei auf Urteile des Bundesgerichtshofes mit den Aktenzeichen IV ZR 76/11 (VersicherungsJournal 8.5.2014), IV ZR 384/14 (30.7.2015) und IV ZR 448/14 (15.7.2016).

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