Schwere Vorwürfe gegen die Neue Leben

12.3.2018 (€) – Wegen „unsäglicher“ Ablehnungsschreiben hat die Verbraucherzentrale Hamburg den Versicherer abgemahnt. Kunden, die ihr Widerrufsrecht geltend machten, würden mit falschen Argumenten in die Irre geführt, wird behauptet. Das VersicherungsJournal hat bei der Beschuldigten nachgefragt. (Bild: Oldman, CC BY 3.0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bundesgerichtshof · Lebensversicherung · Senioren · Verbraucherschutz · Zinsen
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