26.8.2025
Der LVM Landwirtschaftliche Versicherungsverein Münster a.G. zahlt einem Firmenkunden 15.000 Euro Schadensersatz. Dem entsprechenden Vergleich war ein Verfahren vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen (1 O 345/21) vorangegangen. Hierin ging es um einen Inhaltsschaden nach einem Brand im Juli 2020, für den der Versicherer nicht in voller Höhe aufkommen wollte, weil dieser nicht entsprechend mitversichert gewesen sei.
Doch die Leistungskürzung war rechtsfehlerhaft, weil ein Fall der sogenannten Quasihaftung vorlag, argumentiert Christian Luber, Fachanwalt für Versicherungsrecht von der Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Denn sein Mandant habe den Vertreter des Ausschließlichkeitsversicherers explizit darum gebeten, vollen Versicherungsschutz für seinen Gewerbebetrieb abzuschließen.
Nachdem der Anbieter der verbundenen Sach-Landwirtschaftsversicherung eine außergerichtliche Einigung ablehnte, reichte Luber eine Klage ein. Das Gericht befragte daraufhin den Versicherten und seinen Vermittler und stellte schriftlich eine Fehlberatung fest. „Danach stand fest, dass die LVM dem Grunde nach für den eingetretenen Schaden haftet, so dass es in der Folge nur noch um die Höhe des Schadensersatzes ging“, erklärt Luber.
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