2.5.2013 (€) – Die Beratungsgesellschaft Premium Circle kritisiert am von der Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH entwickelten Bewertungsmaßstab sogenannter „Marktstandards“, dass dieser kaum zu einem objektiven und nachhaltig verwertbaren Gesamtergebnis führen könne. Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz zeigte sich hingegen überzeugt, dass ernsthaft Interessierte sehr leicht entscheiden könnten, welches der Merkmale in der konkreten Kundensituation wirklich von Bedeutung sei.
Die Infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH hat zur Bewertung von Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherungen ein nach eigenen Angaben „einfaches und transparentes Vergleichsverfahren entwickelt, das es dem Vermittler erlaubt, die Stärken und Schwächen eines bestimmten Produktes in Relation zum jeweiligen Branchendurchschnitt zu erkennen, ohne eine detaillierte Analyse durchführen zu müssen.“
In 17 Qualitätskriterien wird geprüft, ob der jeweilige Versicherer eine Regelung getroffen hat, die besser oder schlechter als der Marktstandard ist oder diesem entspricht. Als Marktstandard wird jeweils die Regelung definiert, die am häufigsten in den untersuchten Bedingungswerken verwendet wird.
Aktuell hat das Institut 99 Tarife von 32 Anbietern mit einem Zertifikat ausgezeichnet, weil sie in allen Leistungskriterien mindestens den Marktstandard erfüllen. Insgesamt wurden 369 Tarife von 79 Versicherern untersucht (VersicherungsJournal 2.5.2013).
Kritik an Marktstandard-Bewertungsmodell
Bei der Premium Circle Deutschland GmbH stößt das Infinma-Bewertungsverfahren allerdings auf Kritik. „Ob es sich bei den als ‚Marktstandard‘ ermittelten Kriterien um eine für den Versicherten oder das Versicherungs-Unternehmen ‚günstige‘ Formulierung handelt, wird dabei völlig außer Acht gelassen.
Da es nach dieser Systematik auch sein kann, dass eine ‚schlechte Formulierung‘ den Marktstandard abbildet, kann unserer Auffassung nach ein solcher Bewertungsmaßstab ebenfalls kaum zu einem objektiven und nachhaltig verwertbaren Gesamtergebnis führen“, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.
Auch wenn auf Grundlage solcher Bewertungsmaßstäbe eine hohe Anzahl von Anbietern eine Höchstbewertung erhielte, bedeute dies nicht, dass die Versicherungsleistungen dieser bestbewerteten Tarife auch alle gleich ‚gut‘ seien.
Tatsächlich gibt es laut Premium Circle erhebliche Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern – „und diese Unterschiede liegen manchmal nur an einem einzelnen Wort oder einer Satzstellung. Allein die Art der Formulierung kann mitunter darüber entscheiden, ob die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erfolgt.“ Dies könne dann existenzielle Folgen für die Versicherten haben.
Infinma betont hohe Transparenz des Verfahrens
„Ob es tatsächlich aktuell den Fall gibt, dass eine ungünstige Formulierung aus Kundensicht den Marktstandard darstellt, kann jeder Interessent anhand der Veröffentlichungen auf unserer Homepage sehr leicht erkennen und für sich selber entscheiden“, antwortet Infinma-Geschäftsführer Dr. Jörg Schulz gegenüber dem VersicherungsJournal auf die Kritik von Premium Circle.
Insbesondere den Hinweis auf die fehlende Objektivität kann Schulz nicht nachvollziehen, da beim Infinma-Verfahren keinerlei Gewichtungen und somit an keiner Stelle subjektive Einschätzungen erforderlich seien.
„Außerdem treffen wir an keiner Stelle Aussagen über die mit den Marktstandards verbundene Qualität der jeweiligen Regelungen“, erläutert der Infinma-Geschäftsführer. Aufgrund der übersichtlichen Anzahl an Kriterien sei zudem jeder ernsthaft Interessierte sehr leicht in der Lage zu entscheiden, welches der Merkmale in der konkreten Kundensituation wirklich von Bedeutung ist. Gerade Makler seien von der hohen Transparenz des Verfahrens sehr angetan, so Schulz weiter.




