Urteil: Tarifvergleich mit Sternen muss transparent sein

14.10.2020 – Fünf Sterne, aber für was genau? Und von wem? Intransparente Tarifbergleiche sind rechtswidrig. Das bestätigte nun das Landgericht Leipzig ( Az. 05 O 1789/19). In dem konkreten Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen einen Versicherungsmakler geklagt.

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Verbraucherschutz · Versicherungsmakler
 
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