Späte Anlegerinformation: Bafin prüft Ad-hoc-Verstöße bei VW und Daimler

7.8.2017 – Neues Ungemach für die Automobilkonzerne Volkswagen und Daimler: Die Finanzaufsicht Bafin prüft, ob die Unternehmen Anleger über ihre Selbstanzeige wegen möglicher Kartellverstöße hätten informieren müssen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Schadenersatz · Versicherungsaufsicht
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