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Bausparkassen-Urteil des BGH lässt Lücken

4.4.2017 – Der Bundesgerichtshof hat Ende Februar die Praxis diverser Bausparkassen zur vorzeitigen Kündigung von Altverträgen abgesegnet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat aber dennoch Ausnahmen gefunden. Ihrer Meinung nach sind nicht alle Kündigungen rechtens.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Bausparen · Bundesgerichtshof · Darlehen · Verbraucherschutz
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