Neue Urteile verbieten falschen Betreuervermerk

11.9.2014 – Eine Maklervollmacht eines Neukunden ist keine Gewähr, dass der Versicherer den Betreuungswunsch akzeptiert oder gar Betreuungscourtage zahlt. Einige Anbieter verweisen beim Betreuervermerk nur auf die eigene Vertriebsorganisation. Was Gerichte dazu sagen

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