Förderung am Bedarf vorbei I

3.2.2014 – Ab 2014 sind Versicherungsbeiträge für lebenslang gezahlte Berufsunfähigkeitsrenten als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Grundsätzlich eine gute Idee, wenn da nicht ein Haken wäre: Die neuen Policen werden wohl sehr teuer sein.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Berufsunfähigkeit · Bundestagswahl · Lebensversicherung · Rente · Riester · Rürup · Verbraucherschutz
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