29.1.2014 – Ob und wie viel Geld bei Pflegebedürftigkeit bezahlt wird, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Doch jeder dritte Antrag auf Pflegeleistungen wird zunächst abgelehnt. Deswegen sollte der Hausbesuch der Gutachter gut vorbereitet werden.
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