26.2.2026 – Der BFH erkennt eine Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer als steuerlich zulässig an, wenn sie nur über Entgeltumwandlung finanziert wird – selbst ohne Probezeit oder kurz nach Gründung. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft kein erhebliches Mitfinanzierungsrisiko trägt.
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