Hand abgeschlagen: Kein Schmerzensgeld für Opfer

12.11.2025 – Ein fol­gen­schwe­res Miss­ver­ständ­nis im Wald: Mit einer Ma­che­te schlägt ein Mann einem an­de­ren eine Hand ab. An­spruch auf eine Ent­schä­di­gung hat der Ver­letz­te nicht.

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Schmerzensgeld
 
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