Smartphone löst Fehlalarm aus: Wer bezahlt den Rettungseinsatz?

24.9.2025 – Ein ver­ges­se­nes Smart­pho­ne hat einen Fehl­alarm aus­ge­löst – und damit einen Ein­satz der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr ver­ur­sacht. Das VG Göt­tin­gen ent­schei­det, dass der In­ha­ber des Mo­bil­te­le­fons dafür zah­len muss – aber nicht den vol­len Be­trag.

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Beschwerde · Pkw
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