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Probezeitkündigung eines Schwerbehinderten war wirksam

31.7.2025 – Arbeitgeber müssen, bevor sie einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kündigen, kein Präventionsverfahren durchführen. Das hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt und damit ein Urteil des LAG Köln korrigiert.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit
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