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Pflichtversicherung für Seeforderungen und Wrackbeseitigung

1.8.2013 – Anfang Juli ist das Seeversicherungs-Nachweisgesetz in Kraft getreten. Es enthält drei Nachweispflichten über das Bestehen einer Versicherung: Für die Haftung für Seeforderungen, für Wrackbeseitigungskosten und für die Unfallhaftung.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Pflichtversicherung · Versicherungspflicht
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