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Beratungsverzicht: Vorgekreuzt, unterschrieben – und wirksam

6.5.2025 – Ein vorformulierter Beratungsverzicht auf einem Versicherungsantrag kann rechtlich wirksam sein – selbst wenn er bereits angekreuzt war und nicht in einem separaten Dokument erklärt wurde. Rechtsanwalt Norman Wirth erläutert, was das Urteil für Vermittler bedeutet.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Rente · Rürup · Schadenersatz · Strategie · Versicherungsvertragsgesetz
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