16.4.2025 – Handelsvertreterverträge beinhalten oft eine kurze Verjährungsfrist. Bekannt sind Klauseln mit einer zwölf- oder 13-monatigen Verjährungsfrist. Wer zum Beispiel Ansprüche auf Provisionen hat und diese nicht innerhalb dieser Frist einklagt, soll die Ansprüche verlieren.
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