21.2.2025 – Das Fehlen eines Hinweises auf das Formerfordernis des Widerspruchs in einer Widerspruchsbelehrung zu einer im Policenmodell geschlossenen Lebensversicherung stellt keinen geringfügigen Belehrungsfehler dar, der die Ausübung des Widerspruchsrechts wegen Rechtsmissbrauch ausschließen würde.
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