10.2.2025 – Ein Mann meldet nach einer Flugreise Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen an, weil sein Koffer beschädigt und einiges daraus gestohlen wurde – eine Woche nach Entdeckung. Zu spät, wie das LG Saarbrücken fand. Gepäckschäden seien unverzüglich anzuzeigen.
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