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Auskunftspflicht der Kinder erst bei über 100.000 EUR Jahreseinkommen

17.1.2025 – Bei pflegebedürftigen Eltern sind Kinder gegenüber dem Sozialhilfeträger erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet.

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Bundessozialgericht
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