15.1.2024 – Neben der ordentlichen Kündigung kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei auch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Dann endet der Handelsvertretervertrag sofort zu dem Zeitpunkt, zu dem die außerordentliche Kündigung der anderen Partei zugegangen ist.
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