12.4.2022 – Enthalten die Antragsformulare einer Lebensversicherung keine ausreichenden Belehrungen zum Widerspruch und zum Rücktritt, kann ein Versicherungsnehmer auch noch nach zehn Jahren vom Vertrag zurücktreten. Urteil OLG Rostock, Urteil v. 8.3.2022, 4 U 51/21.
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