7.3.2022 – Für die Unfallversicherung ist ein ärztliches Attest einer Erwerbsminderung unerlässlich, um den Eintritt des Versicherungsfalls darzulegen. Im gerichtlichen Verfahren kann es vorkommen, dass die Angaben im Attest nicht eindeutig sind und somit die Nachweiskraft fraglich ist. Das OLG Jena urteilte.
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