Private Unfallrente darf nicht auf Berufsschadensausgleich angerechnet werden

10.6.2021 – Besitzer einer privaten Unfallversicherung müssen nicht befürchten, dass diese im Fall, dass sie Opfer einer Gewalttat werden, auf den möglichen Berufsschadensausgleich angerechnet wird. Dies entschied nun das Kasseler Bundessozialgericht.

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Bundessozialgericht · Private Unfallversicherung
 
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