20.8.2019 (€) – Ein Arbeitnehmer machte die Kosten einer doppelten Haushaltsführung über das Ende seines Arbeitsvertrages hinaus beim Finanzamt geltend. Das muss der Fiskus unter Umständen akzeptieren, entschied das Finanzgericht Münster. (Bild: Pixabay, CC0)
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