Wenn ein argloser Umgang mit einer Internetseite 4.000 Euro kostet

8.5.2024 (€) – Eine Mann wollte über die Homepage seines Reiseveranstalters eine zuvor vereinbarte Reise umbuchen. Doch dabei schoss er ein finanzielles Eigentor. Seinen Fehler versuchte er vor dem Amtsgericht München wiedergutzumachen. (Bild: Pixabay CC0)

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