Welche Versicherungen die Stiftung Warentest (nicht) empfiehlt

13.3.2025 – In einem aktuellen Newsletter will die Stiftung Warentest Verbrauchern Empfehlungen für den „Frühjahrsputz Versicherungen“ geben. Private Haftpflichtversicherungen und eine Gewässerschaden-Haftpflicht für Öltankbesitzer finden sich in der ersten Kategorie „unbedingt notwendig“ – eine Pflegezusatzversicherung wird nur der dritten Kategorie „empfehlenswert“ zugeordnet.

Die Stiftung Warentest und ihre Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen haben erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidungen der Verbraucher – auch bei Versicherungen. Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK SE aus dem Jahr 2019 vertrauen mehr als 40 Prozent der Deutschen beim Kauf von Produkten auf derartige Produktempfehlungen.

Damit kann die Stiftung einerseits die Arbeit von Vermittlern unterstützen, wenn sie zum Beispiel eine Art der Absicherung empfiehlt. Zugleich steht sie aber auch in Konkurrenz zu ihnen. Wiederholt haben Versicherungsmakler die Tester für ihre Empfehlungen kritisiert (VersicherungsJournal 24.2.2025).

Stiftung Warentest gibt Empfehlungen zum Versicherungsschutz

In einem aktuellen Newsletter an ihre Leser, der begleitet wird von einem älteren Heftartikel, gibt die Stiftung nun erneut grundsätzliche Tipps, wie Verbraucher sich versichern sollen. „Diese Versicherungen können Sie sich sparen – und diese brauchen Sie wirklich“, ist die Mail überschrieben.

Grundlage für die Empfehlungen sind frühere Tarif- und Preisvergleiche der Zeitschrift Stiftung Warentest Finanzen. Im verlinkten Artikel von 2024 wird jedoch zugleich hervorgehoben, dass diese Produktvergleiche nicht ausreichend sind, um passenden Versicherungsschutz zu finden.

„Geht es um Ihre Gesundheit oder um viel Geld, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist kompetente Versicherungsberatung wichtig, zum Beispiel bei einem unabhängigen Versicherungsberater, Versicherungsmakler oder einer Verbraucherzentrale“, so schreibt die Stiftung.

Sie verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), wonach Privathaushalte 1.500 Euro pro Jahr für private Versicherungen ausgeben. Nicht eingerechnet sind dabei Beiträge zu Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen (15.2.2021). Diese Zahl ist nicht aktuell. Bei den zuletzt vorgelegten Zahlen für das Jahr 2023 waren es knapp 1.600 Euro pro Jahr.

Ratschlag: „Existenzielle Risiken sollten zuerst abgesichert sein“

„Doch viele Versicherungen zu haben, bedeutet nicht automatisch guten Schutz“, argumentiert die Stiftung in ihrem Beitrag. Wichtig sei es, Prioritäten zu setzen: „Existentielle Risiken sollten zuerst abgesichert sein“. Explizit werden eine Privathaftpflicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) und für Hauseigentümer eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz empfohlen.

Der Heftartikel wird von einer nicht repräsentativen Umfrage unter knapp 1.550 Personen begleitet, die zeigt, dass Verbraucher andere Prioritäten setzen als den Schutz vor existenziellen Risiken. So verfügen zwar 96 Prozent der Befragten über eine Privathaftpflicht- und 88 Prozent über eine Hausratversicherung, jedoch haben nur 30 Prozent eine BU- und lediglich 15 Prozent eine Pflegezusatzversicherung.

Überprüfung des Versicherungsschutzes „mindestens alle fünf Jahre“

Darüber hinaus nennt die Stiftung im verlinkten Heftartikel „vier Gründe, warum ein Versicherungscheck lohnt“. Auffällig ist dabei, dass ein relativ langer Zeitraum für die Überprüfung des Versicherungsschutzes vorgeschlagen wird: „Es kann sich lohnen, regelmäßig – etwa alle fünf Jahre – den Versicherungsordner aufzuräumen.“

Versicherungsmakler und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) empfehlen in der Regel deutlich kürzere Zeiträume, nämlich eine Überprüfung mindestens einmal pro Jahr. So kann zum Beispiel eine Änderung des Einkommens dazu führen, dass der Beitrag zur Riester-Rente angepasst werden muss, um die volle Förderung zu erhalten.

Folgende vier Anlässe führt die Stiftung Warentest für die Überprüfung des Versicherungsschutzes an:

  • Lebenssituation ändert sich: Der erste Job, die Geburt eines Kindes, ein Umzug, das Zusammenziehen mit der Partnerin: Es gebe viele Anlässe, Verträge anzupassen.
  • Neuer Vertrag mit besserer Leistung: Neue Verträge können bessere Leistungen bieten als alte, da Versicherer ihre Vertragsbedingungen regelmäßig überarbeiten.
  • Geld sparen: Ein Anbieter- oder Tarifwechsel könne Geld sparen, oft mehrere hundert Euro im Jahr.
  • Ausmisten: Die Kündigung überflüssiger Policen schont das Budget.

Einstufung von Versicherungen in fünf Kategorien

Darüber hinaus stuft der Newsletter der Stiftung Warentest verschiedene Versicherungsarten in fünf Kategorien ein, die beim „Frühjahrsputz des Versicherungsordners“ helfen sollen. Die Stiftung schreibt: „Anders als es Werbung und Vertrieb glauben machen wollen, reichen für viele eine Handvoll Policen – und die sind wirklich wichtig.“ Die Kategorien sind:

  • unbedingt notwendig,
  • sehr zu empfehlen,
  • sinnvoll,
  • mit Einschränkungen sinnvoll,
  • nicht notwendig.

Private und betriebliche Altersvorsorge fehlen in der Liste

Aus dem Newsletter geht nicht hervor, wie die Empfehlungen zustande kommen. Eine Pflegezusatzversicherung betrachtet die Stiftung Warentest nur als „sinnvoll“ und teilt sie entsprechend der dritten Kategorie zu. Sie werden noch nach den Zahnzusatzversicherungen genannt.

Sämtliche Formen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge fehlen sogar komplett in der Newsletter-Liste der Stiftung. In dem verlinkten Artikel findet sich jedoch der Hinweis: „Eigene Vorsorge für das Alter ist notwendig“.

Hier sei darauf verwiesen, dass die Bundesregierung beide Arten der Vorsorge für notwendig betrachtet, um Versorgungslücken im Alter zu schließen – und die Vorsorgeformen entsprechend fördert. Der Eigenanteil für stationäre Pflege beträgt derzeit im Schnitt bundesweit monatlich 2.984 Euro, so dass sich Pflegebedürftigkeit als Armutsrisiko entpuppt (7.2.2025).

Welche Versicherungen die Stiftung Warentest für „unbedingt notwendig“ hält

Unter „unbedingt notwendig“ listet die Stiftung größtenteils Versicherungen auf, für die ohnehin eine Versicherungspflicht besteht: unter anderem die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung. Auch die Kfz-Haftpflicht für Autofahrer wird genannt.

Darüber hinaus wird Hunde- und Pferdehaltern eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung empfohlen. Im verlinkten Artikel wird darauf hingewiesen, dass in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen für alle Hundehalter eine Haftpflichtversicherung Pflicht ist. In anderen Bundesländern gilt diese Pflicht nur für als gefährlich eingestufte Hunde.

„Jeder braucht eine Privathaftpflicht“

Darüber hinaus „brauche jeder eine Privathaftpflichtversicherung“, argumentiert die Stiftung: und verweist im Heftartikel darauf, dass der finanzielle Ruin drohe, wenn einer dritten Person ein Schaden zugefügt wird. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Kinder seien in der Regel bis zum Ende der Ausbildung über ihre Eltern abgesichert.

Es fällt auf, dass als letztgenannte Versicherung, die unbedingt notwendig sei, eine „Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung“ für Öltankbesitzer empfohlen wird. Demnach könnten wenige Tropfen Heizöl Tausende Liter Wasser verseuchen. Eine Grundbesitzer-Haftpflicht findet sich jedoch erst in der Kategorie „sehr zu empfehlen“, obwohl hier ähnlich hohe Schäden drohen.

Diese Versicherungen hält Stiftung Warentest für „sehr empfehlenswert“

In der zweiten Kategorie der „sehr empfehlenswerten“ Versicherungen werden insgesamt sechs Versicherungsarten genannt. Auch aus dieser Liste geht nicht explizit hervor, wie die Gewichtung der Verbrauchertester zustande kommt. In der Regel wird auf die hohen Schadensummen verwiesen, die bei einem fehlenden Versicherungsschutz drohen:

  • Alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben, sollten laut Stiftung eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Wer aus Kostengründen keine abschließen könne oder wegen des hohen Risikos keine bekomme, solle Alternativen wie zum Beispiel eine Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung prüfen.
  • Eine Risikolebensversicherung sei sinnvoll für alle, die für andere sorgen.
  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung würde sich für gesetzlich Krankenversicherte und Privatversicherte lohnen, wenn der Schutz für die Kostenübernahme von medizinisch notwendigen Rücktransporten aus dem Ausland fehle oder der versicherte Zeitraum nicht ausreiche.
  • Jeder Eigentümer eines Wohnhauses brauche eine Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz.
  • Wer baut, brauche eine Bauherren-Haftpflicht. Eigentümer und Vermieter von Immobilien und von unbebauten Grundstücken würden darüber hinaus eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigen.
  • Für Kinder wird der Abschluss einer Invaliditätsversicherung empfohlen. Im verlinkten Heftartikel wird darauf hingewiesen, dass schwere Erkrankungen im statistischen Schnitt häufiger zu einer Behinderung bei Kindern und Jugendlichen führen als ein Unfall.

Diese Versicherungen empfiehlt die Stiftung als „sinnvoll“

Insgesamt acht Versicherungsarten werden von den Verbrauchertestern als „sinnvoll“ empfohlen. Diese sind:

  • Eine private Hausratversicherung. Im Newsletter findet sich die Einschränkung, diese sei empfehlenswert für „Haushalte, deren Hausrat einen höheren Wert erreicht“.
  • Eine Rechtsschutzversicherung. Im verlinkten Heftartikel findet sich die Einschränkung, diese sei „mit Einschränkung sinnvoll“, da zum Beispiel auch Mietervereine Schutz bei mietrechtlichem Streit bieten.
  • Eine Zahnzusatzversicherung für alle, „die eine höherwertige Zahnversorgung wünschen“.
  • Eine Krankentagegeldversicherung sei speziell für Selbstständige „unbedingt notwendig“, weil es die einzige Absicherung bei längerem Verdienstausfall sei. Auch gesetzlich Krankenversicherten mit höherem Einkommen wird sie empfohlen.
  • Eine Kfz-Vollkaskoversicherung für die Halter neuer und teurer Fahrzeuge. Im verlinkten Artikel argumentiert die Stiftung, dass es vom Wert des Pkw abhängig sei, ob eine Voll- oder Teilkasko nützlich ist.
  • Eine private Pflegezusatzversicherung brauche, „wer die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufstocken möchte“. Auf das drohende Armutsrisiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit findet sich kein Hinweis.
  • Eine Tierkrankenversicherung für „medizinische Notfälle“ bei Hund, Katze oder Pferd.
  • Eine Unfallversicherung speziell für Kinder und Jugendliche, sofern sie keine Invaliditätsversicherung haben, und für Senioren, „die nach einem Unfall niemanden haben, der sich um sie kümmert“.

Von diesen Versicherungen rät Stiftung Warentest explizit ab

Insgesamt fünf Versicherungen stufen die Verbrauchertester als „nicht empfehlenswert“ ein – und raten ihren Lesern davon ab, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Diese sind:

  • Eine Krankenhaus-Tagegeldversicherung „ist unnötig“, so heißt es im Newsletter. Die Begründung: „Der Verdienstausfall bei Krankenhausaufenthalt wird durch das Krankengeld der Kasse, bei Privatversicherten durch eine private Krankentagegeldversicherung abgedeckt“.
  • Auch eine Sterbegeldversicherung sei nicht zu empfehlen. Die Begründung: Diese sei schlicht zu teuer. „Besser anders für die Beerdigung sparen“, rät die Stiftung. Unter anderem empfiehlt sie im verlinkten Artikel einen Bestattungsvorsorge-Vertrag, bei dem Vorsorgende die Beerdigung mit einem Bestattungsunternehmen vorab planen und bezahlen können.
  • Eine Handy- und Tablet-Versicherung lohne sich ebenfalls meist nicht. Als Grund werden hohe Eigenanteile und strenge Ausschlussklauseln genannt. Auch werde oft nur der Zeitwert des Gerätes ersetzt: bei einem schnellen Wertverfall derartiger Geräte.
  • „Niemand braucht eine Insassenunfallversicherung“, schreibt die Stiftung. Mitfahrende seien über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers abgedeckt.
  • Auch bei Reisegepäckversicherungen zeigen die Tester mit dem Daumen nach unten. Reisegepäck sei weitgehend über die Hausratversicherung oder zum Teil über den Reiseveranstalter geschützt. In anderen Fällen würden strenge Ausschlussklauseln dafür sorgen, dass die Versicherung bei Verlust oder Diebstahl des Gepäcks oft nicht zahlen müsse.
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