Waschbären verursachen Einsturz – Haftung bereits abgegolten

19.2.2026 (€) – Das Oberlandesgericht Brandenburg hat in einem Urteil gegen eine Frau entschieden, die Schmerzensgeld sowie den Ersatz entgangener Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gefordert hatte. Der beklagte Vermieter in dem Prozess wusste zwar, dass zwei Waschbären im Dachboden ihr Unwesen treiben und Schäden anrichten können, hat die Sicherheit der Konstruktion aber nicht weiter im Auge behalten.

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Arbeitsunfähigkeit · Schadenersatz · Schmerzensgeld · Verkehrssicherungspflicht
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