„Wachstumsbooster“: Diese Steuererleichterungen winken auch Vermittlern

27.6.2025 – Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung enthält milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen. Vorgesehen sind insbesondere Abschreibungen auf Maschinen und Anlagen, eine ab 2028 stufenweise sinkende Körperschaftsteuer sowie Sonderabschreibungen für Elektro-Fahrzeuge.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den „Wachstumsbooster“ beschlossen. Die Abgeordneten stimmten für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der „ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 21/323, PDF, 462 KB) vorsieht.

Wenn auch der Bundesrat am 11. Juli zustimmt, ist der Weg frei für umfangreiche Steuersenkungen und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen. Im Kern geht es um sechs Maßnahmen.

Deutlich ausgeweitete Abschreibungsmöglichkeiten

An erster Stelle steht ein „Investitionsbooster“. Dieser sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Absetzung für Abnutzung (Afa) in Höhe von maximal 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 vor. Die Ausweitung der degressiven Afa soll bereits ab dem 1. Juli gelten.

Ab dem 1. Januar 2028 soll anschließend eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 auf zehn Prozent in 2032 für wirksame Liquiditätssteigerungen und langfristige Planungssicherheit sorgen.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört ferner eine Erleichterung für Personengesellschaften. So soll der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne von derzeit 28,25 Prozent in drei Schritten auf 27 Prozent (Veranlagungszeitraum: 2028/2029), 26 Prozent (2030/2031) und 25 Prozent (ab 2032) sinken.

Üppige Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge

Vorgesehen ist darüber hinaus eine stärkere steuerliche Förderung von reinen Elektrofahrzeugen, die zum Anlagevermögen gehören.

Unternehmer, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 ein E-Auto neu anschaffen, können 75 Prozent der Kosten im Jahr der Anschaffung steuerlich abschreiben. Im ersten darauffolgenden Jahr sind es zehn Prozent, im zweiten und dritten jeweils fünf Prozent, im vierten drei Prozent und im fünften darauffolgenden Jahr zwei Prozent.

Hinzu kommt eine Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100 000 Euro. Außerdem wird die steuerliche Forschungszulage ausgeweitet.

Der „Wachstumsbooster“ wird allerdings teuer. Die Bundesregierung rechnet mit Steuerausfällen in Höhe von insgesamt 45,78 Milliarden bis zum Jahr 2029. Für 2025 wird zunächst nur ein Minus bei den Steuereinnahmen von 2,53 Milliarden Euro erwartet.

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