Unversichertes Gebäude: Wer zahlt einen 38.000-Euro-Schaden?

20.5.2020 (€) – Der Käufer eines Hauses stellte nach einem Sturm fest, dass für dieses gar kein Versicherungsschutz bestand. Er zog gegen den Verkäufer bis vor den Bundesgerichtshof, weil er sich sicher war, dass dieser ihn über die Kündigung der Wohngebäudeversicherung hätte informieren müssen. (Bild: Jan Mallander, CC0)

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Elementarschaden · Gebäudeversicherung · Immobilie · Pflichtversicherung
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