Sondervermögen soll in Prävention gegen Elementarrisiken fließen

14.3.2025 – Der Verband öffentlicher Versicherer fordert von der Politik, die Prävention gegen Überschwemmung und Starkregen in den Katalog der Verwendungszwecke für das Sondervermögen Infrastruktur aufzunehmen. Mehr Prävention sorge dafür, dass es auch künftig noch in der Breite Versicherungsschutz für Wohngebäude geben werde.

Kaum hatten Union und SPD ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur angekündigt, meldeten sich die verschiedensten Akteure zu Wort und wollten ein Stück vom Kuchen abhaben. Auf den Appetit gekommen ist nun auch der Verband öffentlicher Versicherer e.V.

Man begrüße es, dass mit dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur auch ein vergrößerter Spielraum für die Klimafolgenanpassung geschaffen werde, heißt es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Angesichts des immer spürbarer werdenden Klimawandels steige die Notwendigkeit der öffentlichen Prävention gegen Elementarrisiken.

Schäden an Leib und Leben können ohnehin nur durch Prävention vermieden werden.

Wolfgang Wiest, Hauptgeschäftsführer Verband öffentlicher Versicherer

Versicherungsschutz zu bezahlbaren Konditionen

„Nur mit ausreichenden und vermehrten Investitionen in den Schutz gegen Überschwemmung, Hochwasser und Starkregen lassen sich Tote wie bei der Ahrtal-Katastrophe verhindern und massive Schäden an nicht versicherter Infrastruktur mindern“, wird Wolfgang Wiest, Hauptgeschäftsführer des Verbands, zitiert.

Zugleich sorge mehr Prävention dafür, dass es auch künftig noch in der Breite Versicherungsschutz für Wohngebäude zu bezahlbaren Konditionen geben werde. „Zudem können Schäden an Leib und Leben ohnehin nur durch Prävention vermieden werden“, so Wiest.

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Ansatzpunkte auf Landes- und Bundesebene

Wolfgang Wiest (Bild: VöV)

Nach Ansicht des Verbandes sollten bei der geplanten Grundgesetzänderung sowie im anschließenden Umsetzungsgesetz die Klimafolgenanpassung und die Prävention gegen Überschwemmung und Starkregen ausdrücklich in den Katalog der Verwendungszwecke aufgenommen werden.

„Da die präventiven Investitionen vor allem auf kommunaler Ebene zu tätigen sind, wäre es außerdem wünschenswert, wenn ein größerer Anteil als 20 Prozent des Sondervermögens für die Länder- und Kommunalebene vorgesehen würde“, heißt es.

Aber auch auf Bundesebene gebe es wichtige Ansatzpunkte für die notwendige Förderung der Prävention. So seien Küstenschutz und Deichbau gemäß Grundgesetz eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern, die vom Bund zu mindestens 50 Prozent zu bezahlen ist.

„Für den verbesserten Unwetterschutz an den Küsten kann das Sondervermögen somit ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten", sagt Wiest.

GDV-Positionspapier: Gesetzliche Änderungen und mehr Prävention

Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hatte sich zuerst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit einem Vorschlag für ein Gesamtkonzept zur Klimafolgenanpassung an die Öffentlichkeit gewandt (VersicherungsJournal 1.11.2021).

Die Versicherer forderten unter anderem „ein nachhaltiges Umsteuern der öffentlichen Hand“. Neben einem gesetzlichen Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten gehörten dazu die Verankerung der Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht und die Einrichtung eines bundesweiten Naturgefahrenportals.

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Elementarschaden · Starkregen
 
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