8.4.2021 – Über 60.500 Einbruchdiebstähle in Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume wurden 2019 polizeilich erfasst. Der Gesamtschaden durch Einbrecher beträgt jährlich mehrere hundert Millionen Euro. Ein Teil der Schäden könnte durch umsichtiges Verhalten und geeignete Vorkehrungen verhindert oder zumindest die Schadenhöhe reduziert werden. Tipps dazu gibt es von der Versicherungswirtschaft und der Polizei.
Egal, ob Handwerks-, Industrie-, Handels- oder auch Dienstleistungs-Unternehmen – so gut wie jeder Gewerbebetrieb kann Opfer von Einbrechern werden. Dies zeigt die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS 2019).
Demnach wurden im Berichtsjahr über 60.551 Fälle von Einbruchdiebstahl in beziehungsweise aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen polizeilich erfasst. Dies entspricht zwar einem Rückgang um etwa vier Prozent im Vergleich zum Jahr zuvor (VersicherungsJournal 3.2.2020).
Doch auch wenn dies bereits die achte Abnahme in Folge war, werden deutschlandweit immer noch etwa 166 solcher Delikte pro Tag verübt. Mit anderen Worten: In etwa alle neun (2018: acht) Minuten geschieht ein Einbruch in einen Gewerbebetrieb. Zum Vergleich: 2014 wurden in der amtlichen Statistik noch über 250 solcher Taten am Tag registriert, 2007 über 300 und 2004 sogar über 350.
Dass die Einbruchzahl in Gewerbebetriebe immer noch auf vergleichsweise hohem Niveau liegt, hängt unter anderem mit einer zu laschen Risikoeinschätzung zusammen. Dies ist vielfach auf verschiedene Irrtümer zurückzuführen, die unter den Gewerbetreibenden immer noch weit verbreitet sind.
So geschehen Einbrüche nicht hauptsächlich in abgelegenen Gewerbegebieten „auf der grünen Wiese“ oder in unbewohnten, nachts menschenleeren Büro- und Geschäftshäusern in den Innenstädten.
Vielmehr sind genauso häufig auch Objekte inmitten bewohnter Gebiete betroffen. Vor allem, da diese häufig nur unzureichend gesichert sind, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Weit verbreitet ist auch die Einschätzung „Sicherungen bringen eh nichts – Einbrecher kommen überall rein...“. Dies ist nach Angaben des Versichererverbands jedoch ein großer Irrtum, da man sich sehr wohl gegen Einbruch schützen könne. So scheiterten viele Einbrüche, insbesondere im gewerblichen Bereich, an vorhandener Sicherungstechnik.
Dies liegt den Angaben zufolge daran, dass Einbrecher nicht immer Profis sind und sich oft schon durch einfache, aber wirkungsvolle technische Sicherungen abhalten ließen. Dabei wirke sich sichtbare Sicherungstechnik eher abschreckend als anziehend aus, da sie längere „Arbeitszeit“ für den Einbrecher und damit ein größeres Entdeckungsrisiko bedeute.
Beliebte Diebesbeute sind laut GDV insbesondere Waren, Bargeld, Maschinen, Büroausstattung oder andere hochwertige Ausrüstungsgegenstände. Häufig werden auch die Einrichtung oder wichtige Geschäftsunterlagen und -daten zerstört oder beschädigt.
In der Folge solcher Schäden kann es schnell zu Produktionsausfällen oder Betriebsstillständen kommen, die im Extremfall sogar die Insolvenz der Firmen nach sich ziehen können. Doch mit den richtigen Sicherheitsvorkehrungen und der passenden Absicherung kann man das Risiko deutlich reduzieren, ist der Verband überzeugt.
Da immer noch fast jeder zweite Einbruch gelingt, hat der GDV zusammen mit der VdS Schadenverhütung GmbH und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes zur Schadenprävention die Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ verfasst.
Wichtige Tipps, um sich vor ungebetenen Besuchern zu schützen, sind:
Weiterhin wird geraten, direkt am Gebäude – insbesondere an einbruchgefährdeten Stellen – eine Bepflanzung durch hohe und dichte Hecken oder Sträucher zu vermeiden. Denn diese bieten Einbrechern gegebenenfalls eine gute Deckung.
Ebenfalls gefährlich sind gebäudenahe Bäume, die von Langfingern eventuell als Aufstiegshilfe genutzt werden könnten. Gleiches gilt auch für Leitern und Mülltonnen oder ähnliche bewegliche Gegenstände, die als Kletterhilfe missbraucht werden könnten.
Deshalb sollten diese möglichst ein- oder angeschlossen werden, so ein weiterer Tipp. Die 52-seitige Broschüre ist bei jeder Polizeidienststelle erhältlich und steht unter diesem Link zum Herunterladen bereit.
Unternehmern wird ebenfalls empfohlen, ein Wertgegenstands-Verzeichnis anzulegen, das der vollständigen Erfassung und Beschreibung von Wertgegenständen dient. Im Falle eines Diebstahls oder Abhandenkommens kommt diesem Dokument eine wichtige Funktion für die Schadenabwicklung mit dem Versicherer zu und bietet für die Polizei eine Hilfe bei der Fahndung.
Dabei sollten möglichst alle Details der Wertgegenstände wie etwa Hersteller, Marke und Typbezeichnung, unverwechselbare Merkmale sowie Informationen zum Neupreis und zum geschätzten Zeitwert notiert und auch Kaufbelege gesammelt werden. Je mehr Details im Voraus erfasst würden, desto einfacher werde im Verlustfalle das Wiederauffinden.
Als weitere Hilfe haben GDV, VdS und die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe (VdS 2333) (PDF, 1,0 MB) erarbeitet.
Diese Richtlinien helfen Unternehmern dabei, ein speziell auf den eigenen Betrieb zugeschnittenes Sicherungskonzept mit bedarfsgerechten und effektiven Schadenverhütungs-Maßnahmen zu erstellen, um so das Einbruchdiebstahl-Risiko zu reduzieren. Hier können Vermittler einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass es erst gar nicht zu einem Schadenfall kommt.
Weitere Informationen zum Thema Schadenverhütung für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft für die verschiedensten Betriebsarten können auf dieser Internetseite eingesehen werden.
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