9.1.2026
Nach dem Aufbruch von Schließfächern in Gelsenkirchen berichten Anwälte, dass sich erste Betroffene bei ihnen gemeldet haben, um gegen die Sparkasse zu klagen. Gegen das Institut werden Vorwürfe laut, Sicherungsvorschriften verletzt zu haben. Der Schaden könnte deutlich über den bislang kommunizierten Zahlen liegen.
Zwischen Weihnachten und Neujahr haben bislang unbekannte Täter in einer Sparkassen-Filiale im Gelsenkirchener Stadtteil Buer mehr als 3.000 Schließfächer aufgebrochen. Sie drangen mit einem Spezialbohrer über ein Parkhaus in die Räume der Filiale ein (VersicherungsJournal 5.1.2026).
Laut Mietvertrag waren die Schließfächer nur bis 10.300 Euro versichert – darüber hinausgehende Schäden will die Sparkasse Gelsenkirchen laut Medienberichten nicht übernehmen. Eine Anfrage des VersicherungsJournals hierzu blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Wie nun übereinstimmend der WDR und die Zeitschrift Capital berichten, haben erste Geschädigte einen Anwalt eingeschaltet, um gegen die Sparkasse zu klagen und ihren Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Dabei werden mögliche Pflichtverletzungen des Geldinstituts geprüft.
Nach unseren Informationen gab es im Tresorraum nicht einmal einen Einbruchsbewegungs- oder Erschütterungsmelder.
Kanzlei Kuhlmann Rechtsanwaltsgesellschaft
Der WDR beruft sich in seinem Artikel auf die Kanzlei Kuhlmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Datteln, ohne diese namentlich zu nennen.
Die Kanzlei berichtet auf ihrer Webseite, dass sie bereits von zahlreichen Mandanten beauftragt wurde, rechtliche Schritte gegen die Sparkasse einzuleiten. Sie sammelt aktuell weitere Interessenten, um „mit möglichst allen zusammen einheitlich vorzugehen“, heißt es.
„Nach unseren Informationen gab es im Tresorraum nicht einmal einen Einbruchsbewegungs- oder Erschütterungsmelder und auch auf den Feueralarm aus dem Tresorraum wurde nicht reagiert. Dies spricht für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten“, berichtet die Kanzlei.
Ein Fachgutachten solle nun klären, ob das Bankhaus gegen das Gebot der tresormäßigen Sicherung verstoßen habe. Die Einhaltung der Sicherheitsstandards wird dabei an zwei Maßstäben geprüft:
Eine Anfrage des VersicherungsJournals bei der Sparkasse Gelsenkirchen, mit welcher Sicherungstechnik die Räume gesichert waren, blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Gegenüber anderen Medien erklärte das Institut, es könne sich aufgrund laufender Ermittlungen nicht äußern, es gehe jedoch davon aus, dass die eingesetzte Sicherheitstechnik den aktuellen Anforderungen entspreche.
Einen weiteren möglichen Pflichtverstoß prüft laut dem Capital-Artikel Rechtsanwalt Burkhard Benecken von der Anwaltskanzlei Benecken & Reinhardt. Nach seiner Einschätzung habe die Bank auch ihre Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden verletzt.
So seien die Betroffenen bei der Unterzeichnung des Schließfachvertrags nicht darüber informiert worden, dass eine Versicherungshöchstgrenze gilt, kritisiert Benecken. Zwar werde diese Grenze in den AVB genannt. Doch da die Einleger meist juristisch unerfahren seien, hätte die Bank sie aktiv darauf hinweisen müssen.
Auch der Marler Anwalt macht darüber hinaus einen möglichen Verstoß gegen Sicherungspflichten geltend. So habe ein Sparkassen-Insider berichtet, dass die Alarmanlage im Tatzeitraum defekt gewesen sei.
Rechtsanwalt Benecken bestätigte gegenüber Capital, dass seine Mandanten teilweise sehr hohe Bargeldsummen in den Schließfächern aufbewahrt hatten. Im Durchschnitt habe der Wert der Einlagerungen bei seinen Mandanten mindestens 100.000 Euro pro Schließfach betragen; in einzelnen Fällen seien es sogar 300.000 bis 400.000 Euro gewesen.
Wie die Focus-Redaktion berichtet, handelt es sich bei den Betroffenen vielfach um türkischstämmige Kunden. Sie hätten Bargeld und Gold unter anderem für die Altersvorsorge, für Immobilienkäufe oder für die sogenannte Brautgabe in ihren Sparkassen-Schließfächern angespart.
Zugleich wies Benecken einen Bericht der Bild-Zeitung zurück, wonach die hohen Bargeldsummen auf Schwarzgeld hindeuteten. Nach seinen Angaben stamme das Vermögen seiner Mandanten zu 95 Prozent aus legalen Quellen.
„Darüber liegen uns entsprechende Unterlagen, Kontoauszüge oder Quittungen vor. Wir sollten nicht versuchen, die Opfer in die Täterecke zu drängen“, zitiert Focus den Anwalt.
Während die Polizei die Schadensumme des Einbruchs im mittleren zweistelligen Millionenbereich verortet, geht Benecken davon aus, dass sie sogar bei bis zu 300 Millionen Euro liegen könnte.
Die Polizei Gelsenkirchen teilte mit, dass sie am Dienstag, dem 6. Januar, die Geschäftsräume in der betroffenen Filiale an der Nienhofstraße in Buer durchsucht hat. Den dazu notwendigen Beschluss habe die zuständige Staatsanwaltschaft Essen bei Gericht beantragt.
Ziel der Durchsuchung sei das Sicherstellen von Datenträgern sowie notwendiger Kundendaten gewesen, berichtet die Polizei weiter. In einem Pressestatement (PDF, 54,1 KB) wies die Sparkasse Gelsenkirchen Vorwürfe zurück, sie habe sich gegen die Herausgabe von Daten gesperrt.
Man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden, erklärte das Bankhaus. Weil aber die „Zusammenstellung, Sicherung und Übermittlung“ der Daten mehr Zeit in Anspruch nehme, sei eine Herausgabe speziell von Videoaufzeichnungen und Listen nicht abschließend möglich gewesen, die die Polizei in einem Auskunftsersuchen angefordert hätte.
Zudem warnt die Polizei Gelsenkirchen vor Trickbetrügern. Unbekannte geben sich demnach als Bankmitarbeiter oder Polizisten aus und fragen unter Hinweis auf den Einbruch, ob Betroffene Wertgegenstände oder Bargeld zu Hause aufbewahren. Die Polizei betont, dass Beamte keine Wertgegenstände bei Bürgern zu Hause in Verwahrung nehmen.
Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. gibt Geschädigten in einem Beitrag auf ihrer Webseite Hinweise zum weiteren Vorgehen. Darin widersprechen die Verbraucherschützer einer Pressemitteilung der Polizei Gelsenkirchen.
Diese hatte erklärt, es sei nicht erforderlich, dass Geschädigte den Diebstahl anzeigen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt hingegen ausdrücklich: „Stellen Sie unverzüglich Strafanzeige bei der Polizei!“ und nimmt dabei direkt Bezug auf den Pressetext der Behörde. Zudem solle der Schaden „unverzüglich allen in Betracht kommenden Versicherungen“ gemeldet werden, heißt es weiter.
Nach Informationen der Sparkasse Gelsenkirchen haben nur 100 der rund 3.000 Geschädigten einen zusätzlichen Versicherungsschutz vereinbart, der eine höhere Summe als 10.300 Euro abdeckt. Betroffene sollen prüfen, ob eine bestehende Inhalts- oder Hausratversicherung für höhere Summen greife, rät das Bankinstitut.














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