11.7.2024 (€) – Ein Fahrzeughändler hatte sich durch eine Klausel in einem Kaufvertrag eine beliebig lange Lieferzeit vorbehalten. Als ein Jahr nach Vertragsschluss das Gefährt immer noch nicht ausgeliefert worden war, verlor der Käufer die Geduld. Die Sache hatte ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Hanau. (Bild: Pixabay CC0)
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