14.9.2023 – Nachdem die Polizei den Porsche eines Rasers zur Gefahrenabwehr sichergestellt hatte, legte die Frau des Mannes und Halterin des Wagens Widerspruch ein. Diesen schmetterten sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ab. Denn dem Mann, der die gegen ihn erhobenen Vorwürfe „lächerlich“ fand, traute man zu, sonst weitere Verkehrsverstöße zu begehen – trotz beschlagnahmten Führerscheins und entzogener Fahrerlaubnis.
Ein Mann hatte mit einem auf seine Ehefrau zugelassenen Sportwagen der Marke Porsche auf einer Bundesstraße gleich mehrere Autos überholt. Dass es dabei nicht zu einer Kollision mit dem ihm entgegenkommenden Streifenwagen sowie den überholten Verkehrsteilnehmern gekommen war, verdankte er der Reaktion der anderen. Reue oder Einsicht: Fehlanzeige.
Der Vorfall trug sich im April dieses Jahres zu. Der Porschefahrer hatte mit seinem Wagen ein Überholmanöver von fünf vor ihm fahrenden Autos gestartet und war dafür auf die Gegenfahrbahn gefahren. Ihm kam der Streifenwagen entgegen.
Zunächst überholte der Porsche einen Pkw, scherte aber nicht wieder ein. Stattdessen fuhr er bei gleichbleibend hoher Geschwindigkeit auf den Polizeiwagen zu, der noch etwa 200 bis 250 Meter vor ihm war. Daraufhin bremsten die Beamten ihr Dienstfahrzeug bis zum Stillstand ab und rollten auf den Fahrbahnrand, was dem Porschefahrer die Chance gab, gut 15 Meter vor den Polizisten vor einem gerade überholten Kastenwagen einzuscheren.
Sowohl der Kastenwagen als auch der zuvor überholte Pkw mussten dabei ebenfalls stark abbremsen. Noch während der Sportwagenfahrer den Streifenwagen passierte, setzte er wieder zum Ausscheren an und raste am nächsten vor ihm fahrenden Wagen vorbei. Die Polizei nahm unter Martinshorn und Blaulicht die Verfolgung auf.
Die Beamten stoppten den Raser schließlich, kontrollierten ihn, beschlagnahmten den Führerschein, entzogen ihm die Fahrerlaubnis und stellten den Porsche „zur Gefahrenabwehr“ sicher.
Gegen diese Sicherstellung legte die Ehefrau des Rasers Widerspruch ein. Der wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße abgelehnt. Die Sicherstellung sei korrekt, da ihr Ehemann trotz entzogener Fahrerlaubnis „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ weitere erhebliche Verkehrsverstöße begehen werde, wie es in der Gerichtsmeldung heißt.
Auch vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz scheiterte die Frau am 29. August 2023 (7 B 10593/23.OVG). Denn ihr Mann habe bei der Konfrontation durch die beiden Polizeibeamten jegliche Einsicht vermissen lassen. Im Gegenteil, er nannte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe „lächerlich“. Schließlich sei ja nichts passiert.
Zudem führte er an, dass er bereits zwei Millionen Kilometer Fahrstrecke ohne Zwischenfälle vorweisen könne, was ein Fehlverhalten seinerseits praktisch ausschließe. Dass gegen ihn zum Zeitpunkt der Anordnung wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr ermittelt wurde, ließ der Raser dabei unerwähnt.
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