Per Rückversicherung: Bezahlbare Lösung für Gebäudeschutz gegen Elementarschäden

4.12.2025 – Eine umfassende Lösung für einen flächendeckenden Elementarschutz für alle Wohngebäude hat die Branche vorgestellt. Mit dem System können Hochrisikogebäude zu einer bezahlbaren Prämie abgesichert werden. Getragen wird es von allen Wohngebäudebesitzern. Allein bei Mega-Schäden soll es eine staatliche Unterstützung geben. Die Vertragsfreiheit bleibt erhalten, weil es für den Bestand eine Opt-out-Lösung gibt.

Mit „Elementar Re“ hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Gesamtkonzept für den Schutz gegen Naturgefahren für alle Wohngebäude in Deutschland vorgelegt. Gleichzeitig fordert der Versichererverband die Bundesregierung und die Länder zu mehr Prävention auf.

Jörg Asmussen (Screenshot: Schmidt-Kasparek)
Jörg Asmussen (Screenshot: Schmidt-Kasparek)

„Dennoch kann eine verbesserte Prävention die steigenden Risiken nicht vollständig beseitigen“, sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Klimaschäden hätten sich in Deutschland seit 1980 verfünffacht. Daher sei eine flächendeckende Elementarschadenversicherung notwendig.

Neuer Rückversicherer Elementar Re

Derzeit liege die Abdeckungsquote in ganz Deutschland lediglich bei 57 Prozent. Daher soll künftig in jeder neuen Wohngebäudepolice Elementarschutz Standard sein. Für alle bestehenden Verträge soll der Schutz an einem Stichtag mit Übergangsfrist eingeführt werden.

„Wer diesen Schutz nicht will, kann ihn bewusst abwählen. Damit erklärt er aber auch, dass er im Schadenfall keine staatliche Hilfe beanspruchen wird“, erläuterte Asmussen. Damit würde Elementarschutz zur Regel, ohne die Vertragsfreiheit aufzugeben und eine Pflichtversicherung einzuführen.

Der neue Rückversicherer Elementar Re, den alle Wohngebäudeversicherer tragen, soll für die 400.000 Häuser in der Hochrisikolage „Zürs 4“ bezahlbare Prämien ermöglichen. Diese Gebäude machten nur 2,5 Prozent des gesamten Immobilienbestandes aus, wären aber für 20 Prozent der Schäden verantwortlich.

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Umlage für Häuser in Hochrisikolage

„Diese Häuser werden in Elementar Re gebündelt und bleiben dadurch versicherbar“, erläuterte Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Die Prämien für die Hochrisikogebäude werden gedeckelt.

Anja Käfer-Rohrbach (Screenshot: Schmidt-Kasparek)
Anja Käfer-Rohrbach (Screenshot: Schmidt-Kasparek)

Diese Maßnahme wird von allen Wohngebäudebesitzern durch eine Umlage finanziert. Die Höhe ist abhängig von der Größe des Wohngebäudes. „Das ist bei uns sozial gestaltet. Millionenvillenbesitzer zahlen also mehr als ein Eigentümer eines kleinen Eigenheims. Solidarität ja, aber keine ungerechte Subventionierung“, betonte Käfer-Rohrbach.

Die zusätzliche Umlage für ein 350.000-Euro-Haus betrage schätzungsweise rund zehn Euro pro Jahr. Gleichzeitig werde dann die Jahresprämie für ein 350.000-Euro-Haus in „Zürs 4“ von beispielsweise 1.500 Euro auf 1.200 Euro gedeckelt.

Stichtags-Aus für Neubauten in Hochrisikolagen

Elementar Re soll zudem die Prävention stärken. „Wer sein Haus schützt, etwa durch Rückstausicherungen oder Objektschutz, kann profitieren, etwa durch niedrige Selbstbehalte“, erläuterte Käfer-Rohrbach. Zudem soll das System Fehlanreize vermeiden. „Neubauten in hochgefährdeten Lagen dürfen ab einem klaren Stichtag nicht mehr in das System aufgenommen werden“.

Elementar Re soll sich selbst über eine eigene Rückversicherung schützen. Zudem soll als zusätzlicher Puffer ein Sicherungsfonds aufgebaut werden. „Erst wenn Elementar Re an seine Grenzen kommt, springt zusätzlich der Staat ein.“ Das gilt ab einer Schadenhöhe von 30 Milliarden Euro.

Laut Käfer-Rohrbach hätte die Ahrtal-Katastrophe aus dem Jahre 2021 (VersicherungsJournal Archiv), bei der die Versicherungswirtschaft rund zehn Milliarden Euro zahlen musste, auch im neuen System voll von den Assekuranzen bewältigt werden können. „Bei der höheren Versicherungsdichte wären dann Schäden von 15 bis 20 Milliarden Euro angefallen“, schätzte Käfer-Rohrbach.

Weiterhin nicht versichert sind Schäden durch Sturmfluten, wie der GDV erläuterte.

Elementarschutz-Gesetz Anfang 2026

Genaue Details zu Elementar Re kann die Versicherungslobby nicht nennen. Die praktische Ausgestaltung des Rückversicherers entziehe sich aus kartellrechtlichen Gründen einer Verbandslösung.

Elementar Re sei eine verbesserte Lösung des britischen Flood Re, weil es den Staat mit einbeziehe. Da Flood Re noch vor nicht allzu langer Zeit während der EU-Mitgliedschaft von Großbritannien installiert worden sei, geht der GDV davon aus, dass Elementar Re auch europäischem Recht entspricht.

Nach Einschätzung von Asmussen üben die Länder weiterhin starken Druck auf die Bundesregierung in Sachen Elementarschutz aus. „Ich gehe davon aus, dass es in der ersten Jahreshälfte 2026 einen Gesetzentwurf der Regierung geben wird“, sagte Asmussen.

Kritik am französischen Elementarschaden-Modell

Deutliche Kritik äußerte Käfer-Rohrbach am französischen Elementarschaden-Modell (Archiv). Es müssten derzeit 42 Euro von allen zusätzlich zum „normalen“ Gebäudeschutz gezahlt werden. Zudem entscheide eine staatliche Kommission, ob ein Schaden eine „catastrophe naturelle“ sei.

„Das ist für die Kunden also unsicher“, warnte Käfer-Rohrbach. Hier bestehe die Gefahr, dass der französische Staat nach „Kassenlage“ entscheide. Zudem hätte der Staat mehrfach Geld in das System „gepumpt“, um es zu stabilisieren. Der GDV geht zudem davon aus, dass das „alte“ französische System nicht europarechtskonform ist.

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Berufsverband · Elementarschaden · Immobilie · Pflichtversicherung · Rückversicherung
 
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