Pepp-Reform: Versicherungsbranche lobt Fortschritte

24.11.2025 – Nach der Präsentation des Zusatzrentenpakets am Donnerstag kommen aus der Versicherungsbranche positive Reaktionen: Ein Entfall des Ein-Prozent-Kostendeckels im Basis-Pepp wird ebenso begrüßt wie ein Entfall der Verpflichtung, für mindestens zwei Mitgliedstaaten Unterkonten anzubieten. Von einer „willkommenen Entwicklung“ ist die Rede. Es gibt aber auch den Ruf nach einer Beratungspflicht; das Basis-Pepp soll nach der Intention des Entwurfs nämlich beratungsfrei vertrieben werden können.

Am Donnerstag hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Förderung von Zusatzrenten einschließlich der Reform des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts (Pepp) vorgestellt (VersicherungsJournal 21.11.2025).

Insurance Europe reagiert positiv: Der Versicherer-Dachverband spricht von einem „Meilenstein“ für Altersvorsorge und Investitionen. Das Paket und insbesondere die Überarbeitung der Pepp-Verordnung böten eine Gelegenheit zu einem „strategischen Neustart“.

Es sei eine „willkommene Entwicklung“, wenn es für die Anbieter künftig mehr Flexibilität gibt, indem sie „maßgeschneiderte“ Pepp-Varianten anbieten können, ohne gleichzeitig auch ein Basis-Pepp anbieten zu müssen.

„Mehrere wichtige Änderungen“

Nicolas Jeanmart, Head of Personal & General Insurance bei Insurance Europe, zeigte sich daher auch erfreut, dass der Entwurf „mehrere wichtige Änderungen“ vorsieht.

Die Beseitigung des Ein-Prozent-Kostendeckels im Basis-Pepp und der verpflichtenden Unterkonten sei eine „signifikante Verbesserung“. Größere Flexibilität für die Anbieter könne „Innovation fördern“ und dem Kundenbedarf entsprechende Lösungen bringen. Risikominderungstechniken wie etwa Garantien seien ebenso zentral.

Insurance Europe betonte dabei die Prioritäten des Verbandes für „starke Mehr-Säulen-Pensionssysteme“ und ein erfolgreiches Pepp, unter anderem die Berücksichtigung unterschiedlicher nationaler Rahmenbedingungen, eine Priorisierung langfristiger Alterseinkommen gegenüber kurzfristiger Anlageperformance, Flexibilität bei den Mitteln zur Risikominderung und persönliche Beratung.

GDV begrüßt Pepp-Reform

Jörg Asmussen (Bild: GDV)
Jörg Asmussen (Bild: GDV)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die Pepp-Reform als „Chance für moderne Altersvorsorge in Europa“.

Das vorgeschlagene neue Pepp „schafft die Möglichkeit, einfache und integrierbare Produkte anzubieten, die Menschen EU-weit eine verlässliche Zusatzvorsorge ermöglichen“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Dass etwa die Pflicht, das Pepp in mindestens zwei EU-Staaten anzubieten, sowie der eingangs erwähnte Kostendeckel entfallen sollen, ist aus Sicht des GDV „ein wichtiger Schritt“, um das Pepp „aus seiner Nische zu holen und den Marktzugang für neue Anbieter zu erleichtern“.

Auch die Möglichkeit, eigene Pepp-Varianten anbieten zu können, ohne das Basis-Pepp anbieten zu müssen, wird begrüßt. Dies schaffe „deutlich mehr Spielraum bei der Entwicklung flexibler Vorsorgeprodukte“ und eröffne „neue Chancen für marktfähige Angebote, die sich besser in die nationalen Altersvorsorgesysteme integrieren lassen“.

BVK begrüßt Abschaffung des Kostendeckels und fordert Beratungspflicht

Michael H. Heinz (Bild: BVK)
Michael H. Heinz (Bild: BVK)

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) sieht durch den Reformvorschlag einen zentralen Kritikpunkt aufgegriffen: Die vorgesehene Abschaffung des Kostendeckels „ermöglicht endlich eine qualitativ hochwertige Beratung, die für eine sichere Altersvorsorge unverzichtbar ist“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Kritischer sieht der BVK hingegen, dass der Reform-Entwurf das Basis-Pepp prinzipiell als Produkt versteht, das ohne Beratung abgeschlossen werden kann.

„Altersvorsorge ist komplex und erfordert individuelle Lösungen. Ein Produkt ohne Beratung birgt erhebliche Risiken für Verbraucher, die ihre Entscheidungen oft nicht allein auf Basis von Informationsmaterial treffen können“, so Heinz.

Der BVK fordert daher, dass auch für das Basis-Pepp zumindest eine verpflichtende Beratung vor Vertragsabschluss vorgesehen wird, um Fehlentscheidungen und Versorgungslücken zu vermeiden.

Bisher nur zwei Anbieter eines Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts

Mit dem Entwurf der Kommission ist der Gesetzgebungsprozess eröffnet, nun müssen EU-Parlament und EU-Ministerrat entscheiden.

Die erste Pepp-Verordnung ist 2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Nachdem auch alle Ausführungsvorschriften vorlagen, wurde sie mit 22. März 2022 effektiv anwendbar.

Das erste Pepp kam 2022 auf den Markt, angeboten vom Fintech Finax o.c.p., a.s. Erst vor kurzem ist mit Lifegoals Financial Services Limited ein zweiter Anbieter hinzugekommen.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) führt eine öffentlich einsehbare Liste der Anbieter und der registrierten Pepps.

 
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