OLG Köln segnet Verkauf unsicherer Smartphones ab

4.11.2019 (€) – Für mangelhafte Ware haftet generell der Verkäufer. Eine Ausnahme gilt laut einen aktuellen Urteil für Händler, die Mobiltelefone mit eklatanten Sicherheitslücken und fehlenden Updates ausliefern. Entschiedenen wurde auch, ob zumindest ein Gefahrenhinweis verlangt werden kann. (Bild: Pixabay, CC0)

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Verbraucherschutz · Verkauf
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